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Rechtliches
Diese AGB regeln die Einrichtung und laufende Betreuung lokal betriebener KI-Systeme durch Verlass in Steuerberatungskanzleien und vergleichbaren Unternehmen.
Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das rechtliche Verhältnis hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen zwischen Verlass, Inhaber Mohamad Ali („Verlass“, „wir“ oder „uns“) und dem Kunden (Verlass und der Kunde gemeinsam die „Parteien“).
Diese AGB werden durch separate Dokumente ergänzt, auf die hier Bezug genommen wird, insbesondere die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) und das individuelle Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: AVV, individuelles Angebot bzw. Leistungsbeschreibung, diese AGB.
1.1 „System“
bezeichnet die von Verlass auf der Infrastruktur des Kunden eingerichtete KI-Lösung einschließlich der zugehörigen Software, Konfiguration und indexierten Datenbestände.
1.2 „Autorisierter Benutzer“
bezeichnet jede Person beim Kunden, der der Kunde Zugang zur Nutzung des Systems gemäß diesen AGB gewähren kann, insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunden.
1.3 „Kunde“
bezeichnet die im jeweiligen Angebot als Kunde angegebene Person oder Gesellschaft.
1.4 „Kundendaten“
bezeichnet alle Daten, die im Rahmen der Nutzung des Systems auf der Infrastruktur des Kunden verarbeitet werden, einschließlich der Dokumente und Akten des Kunden sowie darin enthaltener personenbezogener Daten und mandatsbezogener Informationen.
1.5 „Vertrauliche Informationen“
bezeichnet alle Informationen, Dokumente und Dateien, die eine Partei der anderen in schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Form offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Sämtliche Kundendaten sowie mandatsbezogene Informationen gelten stets als vertrauliche Informationen.
1.6 „Dienstleistungen“
bezeichnet (i) die Einrichtung des Systems auf der Infrastruktur des Kunden, (ii) die laufende Betreuung (Wartung, Updates, Pflege des indexierten Rechts- und Dokumentenbestands, Support) und (iii) Schulungs- und Beratungsleistungen, jeweils im Umfang des individuellen Angebots.
1.7 „Geistiges Eigentum“
bezeichnet ohne Einschränkung alle Patente und sonstigen Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Marken, eingetragene Muster und sonstige Schutzrechte sowie alle damit verbundenen Verwertungs- und Nutzungsrechte.
1.8 „Laufzeit“
bezeichnet die ursprüngliche Vertragslaufzeit und gegebenenfalls jede Verlängerungslaufzeit.
2.1 Die Dienstleistungen von Verlass richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, insbesondere an Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftstreuhänder und vergleichbare Unternehmen. Verbrauchern bietet Verlass die Dienstleistungen nicht an; deren Nutzung ist nicht zulässig.
2.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Verlass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des individuellen Angebots durch den Kunden oder durch beidseitige Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung zustande. Angebote von Verlass sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
2.4 Verlass kann dem Kunden eine Erweiterung des Leistungsumfangs anbieten; eine ergänzende Beauftragung erweitert den bestehenden Vertrag entsprechend.
2.5 Eigenschaftsangaben gelten nur dann als Garantie im Rechtssinn, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden.
3.1 Einrichtung. Verlass richtet das System auf der vom Kunden bereitgestellten Infrastruktur ein. Umfang, Zeitplan und Fixpreis der Einrichtung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und stehen vor Vertragsabschluss fest. Zur Einrichtung gehören insbesondere die Installation der Software, das Einlesen und Prüfen des vereinbarten Dokumentenbestands sowie die Schulung der vereinbarten Anzahl von Mitarbeitern.
3.2 Laufende Betreuung. Verlass erbringt nach der Einrichtung die laufende Betreuung des Systems. Dazu gehören Wartung, Sicherheits- und Funktionsupdates, die Pflege des indexierten Rechtsbestands sowie Support über einen festen Ansprechpartner mit den im Angebot vereinbarten Reaktionszeiten.
3.3 Pilotprojekt. Sofern vereinbart, beginnt die Zusammenarbeit mit einem Pilotprojekt zu reduziertem Preis und mit klar abgegrenztem Umfang. Nach Abschluss der Pilotphase entscheidet der Kunde über die Fortführung. Entscheidet sich der Kunde gegen die Fortführung, baut Verlass das System vollständig zurück; bereits erbrachte Pilotleistungen sind gemäß Angebot zu vergüten.
3.4 Das System läuft vollständig auf der Infrastruktur des Kunden und benötigt für den laufenden Betrieb keine Verbindung zu Servern von Verlass oder Dritten. Verlass betreibt kein Hosting der Kundendaten.
3.5 Verlass ist berechtigt, für einzelne Leistungen sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Einsatz von Unterauftragnehmern, die Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten könnten, richtet sich nach der AVV.
3.6 Beratungs- und Schulungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht; geschuldet ist die ordnungsgemäße und sorgfältige Durchführung, kein bestimmter Erfolg, sofern nicht ausdrücklich eine Abnahme vereinbart wurde. Termine gelten als Schätzungen und sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
4.1 Durch das System generierte Inhalte werden automatisiert erstellt und können Fehler und Ungenauigkeiten enthalten. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung durch Verlass dar und ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor ihrer Verwendung, insbesondere vor der Weitergabe an Mandanten oder Behörden, fachlich zu prüfen.
4.2 Das System kennzeichnet die den Antworten zugrunde liegenden Quellen. Die Verantwortung für die fachliche Beurteilung und Verwendung der Inhalte liegt beim Kunden.
5.1 Der Kunde trifft die erforderlichen Vorkehrungen und stellt die im Angebot beschriebenen technischen Voraussetzungen bereit (insbesondere geeignete Server-Hardware, Stromversorgung, Netzwerkzugang in den Kanzleiräumen), um Verlass die Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen.
5.2 Der Kunde ist für die Vergabe und Vertraulichkeit der Zugangsdaten seiner autorisierten Benutzer verantwortlich und informiert Verlass unverzüglich über Verlust, Missbrauch oder unbefugte Offenlegung.
5.3 Der Kunde informiert seine autorisierten Benutzer vor Nutzungsbeginn über die in diesen AGB geregelten Rechte und Pflichten und haftet für deren Pflichtverletzungen.
5.4 Der Kunde ist in seiner Rolle als Verantwortlicher verpflichtet, die autorisierten Benutzer und sonstigen Betroffenen gemäß anwendbarem Datenschutzrecht über die Verarbeitung zu informieren. Verlass agiert, soweit ein Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt, als Auftragsverarbeiter unter der AVV.
5.5 Der Kunde ist für regelmäßige Sicherungskopien seiner Kundendaten selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6 Kann Verlass Leistungen aufgrund von Umständen beim Kunden nicht erbringen (z. B. fehlende technische Voraussetzungen, fehlender Zugang), wird der entstandene Aufwand berechnet.
5.7 Der Kunde bleibt bei der Nutzung des Systems für die Einhaltung seiner berufsrechtlichen Pflichten (insbesondere nach dem WTBG 2017 und der BAO) sowie der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben selbst verantwortlich.
6.1 Verlass räumt dem Kunden für die Dauer des Betreuungsvertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das System für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen. Die Nutzung durch alle Mitarbeiter des Kunden ist inkludiert; eine Lizenzierung pro Benutzer erfolgt nicht.
6.2 Soweit das System Open-Source-Komponenten enthält, gelten für diese ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
6.3 Der Kunde darf das System nicht zur Leistungserbringung für Dritte außerhalb seines eigenen Mandats- bzw. Geschäftsbetriebs verwenden, keinen unbefugten Dritten Zugang gewähren, keine unzulässigen Änderungen vornehmen und das System nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies gesetzlich nicht erlaubt ist.
6.4 An aktiv übergebenen Inhalten der Beratungs- und Schulungsleistungen erhält der Kunde ein entsprechend beschränktes Nutzungsrecht für seine internen Geschäftszwecke.
7.1 Der Kunde zahlt die im individuellen Angebot angegebene Vergütung. Diese besteht in der Regel aus einer einmaligen Einrichtungspauschale (Fixpreis) und einer laufenden monatlichen Betreuungspauschale.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Beanstandungen sind innerhalb von 30 Tagen schriftlich einzureichen.
7.3 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) und angemessene Einbringungskosten an. Bei Verzug von 30 Tagen oder mehr kann Verlass die Betreuungsleistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen.
7.4 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.
7.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und seine Forderungen unbeschadet des § 1396a UGB nicht an Dritte abtreten.
7.6 Verlass ist berechtigt, die laufende Betreuungspauschale mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen, frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung, höchstens im Umfang der Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI). Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Anpassung den VPI übersteigt.
8.1 Verlass gewährleistet, dass sich die Dienstleistungen im Wesentlichen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck eignen. Es gelten die Gewährleistungsregelungen des ABGB mit den hier vereinbarten Maßgaben.
8.2 Der Kunde teilt Mängel unverzüglich schriftlich mit genauer Beschreibung mit. Verlass kann Mängel auch durch Aufzeigen zumutbarer Umgehungsmöglichkeiten beseitigen.
8.3 Erbringt Verlass Leistungen bei der Fehlersuche, ohne dazu verpflichtet zu sein (z. B. weil kein Mangel vorliegt oder dieser nicht Verlass zuzuordnen ist), kann eine angemessene Vergütung verlangt werden.
9.1 Der Kunde erhält, vorbehaltlich der eingeräumten Lizenzen, keine Inhaberschaft an der Software oder den Dienstleistungen. Verlass behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Die Kundendaten bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden.
9.2 Verlass darf Namen und Logo des Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden in Marketingmaterialien nennen.
9.3 Gibt der Kunde Feedback zur Verbesserung des Systems, darf Verlass dieses verwenden, soweit dabei keine Kundendaten oder vertraulichen Informationen offengelegt werden.
10.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und schützen sie durch angemessene Maßnahmen. Verlass ist sich bewusst, dass der Kunde als Steuerberatungskanzlei einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (insbesondere § 80 WTBG 2017) unterliegt, und gestaltet seine Leistungen so, dass diese gewahrt bleibt.
10.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit zwingend erforderlich und der Dritte zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10.3 Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, von einem berechtigten Dritten offengelegt oder eigenständig entwickelt wurden. Dies gilt nicht für Kundendaten und mandatsbezogene Informationen.
10.4 Nach Vertragsende sind vertrauliche Informationen zu vernichten bzw. zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitspflichten gelten zeitlich unbegrenzt fort, soweit es sich um Kundendaten und mandatsbezogene Informationen handelt, im Übrigen fünf Jahre.
11.1 Die Kundendaten verbleiben vollständig auf der Infrastruktur des Kunden. Sie werden nicht an Verlass, nicht an Cloud-Anbieter und nicht an sonstige Dritte übermittelt und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
11.2 Der Kunde ist allein für seine Kundendaten verantwortlich, insbesondere dafür, dass deren Verarbeitung im System nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
11.3 Soweit Verlass im Rahmen von Einrichtung, Wartung oder Support Zugriff auf personenbezogene Daten erhält oder erhalten könnte, erfolgt dies ausschließlich auf Weisung des Kunden auf Grundlage der AVV (Art. 28 DSGVO). Die AVV wird spätestens vor Beginn der Einrichtung abgeschlossen.
11.4 Nach Vertragsende verbleibt das System samt Kundendaten beim Kunden bzw. wird auf Wunsch des Kunden von Verlass fachgerecht zurückgebaut. Kopien von Kundendaten bei Verlass bestehen nicht; etwaige im Rahmen des Supports erhaltene Unterlagen werden gelöscht bzw. vernichtet.
12.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Verlass nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie bei übernommenen Garantien.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Verlass nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, pro Schadensereignis auf die in den zwölf Monaten zuvor gezahlten Vergütungen, insgesamt höchstens auf EUR 25.000.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
12.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Verlass und für sämtliche Anspruchsgrundlagen.
13.1 Die Einrichtung ist eine einmalige Leistung und mit Abnahme bzw. Abschluss der vereinbarten Arbeiten erbracht.
13.2 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Betreuungsvertrags einen Monat ab Inkrafttreten und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird. Eine langfristige Bindung besteht nicht.
13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wesentlichen Vertragsverletzungen (nicht binnen 30 Tagen behoben) oder Insolvenz einer Partei.
13.4 Einmalige Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
13.5 Nach Beendigung des Betreuungsvertrags kann der Kunde das System auf eigenes Risiko weiterbetreiben; ein Anspruch auf Updates, Pflege des Rechtsbestands oder Support besteht dann nicht mehr. Ziffer 11.4 bleibt unberührt.
14.1 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag selbst.
14.2 Diese AGB geben gemeinsam mit dem individuellen Angebot und der AVV die Vereinbarungen vollständig wieder; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Verlass darf diese AGB ändern, wenn dies aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen (insbesondere technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen) erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden vorab in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen, gelten sie als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen.
14.4 Eine Übertragung des Vertrags auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
14.5 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Pflichten (ausgenommen Zahlungspflichten), soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Ausfälle öffentlicher Infrastruktur oder Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und holt die Leistung nach Wegfall des Hindernisses nach. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
14.6 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
14.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das für Innsbruck sachlich zuständige Gericht.
14.8 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand dieser AGB: Juli 2026 · Siehe auch: Impressum · Datenschutzerklärung