ChatGPT in der Kanzlei erlaubt? Drei Fragen, die es klären

Ob ChatGPT in der Kanzlei erlaubt ist, hängt nicht am Werkzeug, sondern an der Nutzung. Solange keine Mandantendaten eingegeben werden, etwa bei allgemeinen Formulierungen oder abstrakten Rechtsfragen, ist der Einsatz berufsrechtlich unproblematisch. Sobald Namen, Sachverhalte oder Dokumente einfließen, werden sie einem Dritten außerhalb der Kanzlei offengelegt, und damit greifen die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO beziehungsweise § 80 WTBG 2017 und die DSGVO. Ein pauschales Ja oder Nein gibt es deshalb nicht.
Was es gibt, ist ein Klärungspfad: drei Fragen, die Sie intern beantworten, bevor Sie überhaupt die Kammer fragen, und eine Anleitung, wie Sie deren Auskunft brauchbar einholen. Am Ende steht eine begründete Entscheidung statt eines Bauchgefühls. Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt dieser Beitrag nicht, verbindlich ist die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Warum die Pauschalfrage in die Irre führt
Wer fragt, ob ChatGPT in der Kanzlei erlaubt ist, meint selten das Werkzeug allein. Dahinter steht die Sorge, unbemerkt eine Berufspflicht zu verletzen, während der Rest der Welt scheinbar längst mit KI arbeitet. Dieser Druck ist real, aber ein schlechter Ratgeber für schnelle Entscheidungen.
Sinnvoller ist es, die Aufregung von der Sachfrage zu trennen. Die Technik ist neu, die dahinterliegende Frage nach dem Schutz von Mandantengeheimnissen ist es nicht. Dieselbe Anwendung kann für die eine Aufgabe unbedenklich und für die andere heikel sein: Wer allgemeine Formulierungen zu einer abstrakten Rechtsfrage erstellen lässt, bewegt sich in einem anderen Risiko als jemand, der eine vollständige Mandantenakte einfügt.
Die bessere Frage lautet deshalb: Für welche konkrete Aufgabe, mit welchen Daten, auf welchem Weg? Erst diese Zerlegung macht die Sache beurteilbar, und sie lässt sich ohne fremde Hilfe vornehmen.
Frage eins: Welche Datenarten sind im Spiel?
Trennen Sie sauber zwischen Aufgaben ohne und mit Mandantenbezug. Eine Bitte um eine allgemeine Gliederung, die Stilverbesserung eines abstrakten Textes oder die Erklärung eines Fachbegriffs enthält keine Mandantendaten. Sobald aber Namen, Sachverhalte, Dokumente oder identifizierende Details einfließen, ändert sich die Lage grundlegend.
Der praktische Test ist einfach: Könnte ein Außenstehender aus dem, was Sie eingeben, auf einen konkreten Mandanten oder Fall schließen? Wenn ja, sind Sie in der sensiblen Kategorie. Viele Aufgaben lassen sich in die unbedenkliche Kategorie verschieben, indem man den Sachverhalt abstrahiert und nur die reine Rechtsfrage stellt. Diese Umformulierung ist oft der schnellste Weg, ein Werkzeug zu nutzen, ohne die Verschwiegenheit zu berühren.
Frage zwei: Welchen Weg nehmen die Daten?
Bei einem klassischen Cloud-Chatbot geht Ihre Eingabe aus dem Haus und wird auf den Servern des Anbieters verarbeitet, häufig außerhalb der EU. Das ist der Kern des Problems: Nicht die KI an sich, sondern der Transport der Daten zu einem Dritten berührt die Verschwiegenheit. Für die DSGVO ist der Verarbeitungsort eine zentrale Größe, bei US-Anbietern kommt der CLOUD Act als Restrisiko dazu.
Prüfen Sie deshalb, was der Anbieter mit Ihren Eingaben tut. Werden sie zum Training verwendet? Wie lange werden sie gespeichert? Wer kann sie einsehen? Manche Dienste bieten Einstellungen, die den Datenweg verändern, etwa das Abschalten der Trainingsnutzung. Diese Details entscheiden über die Zulässigkeit weit mehr als der Name des Produkts. Die rechtlichen Leitplanken im Einzelnen stehen im Beitrag zu DSGVO und Verschwiegenheitspflicht.
Frage drei: Was dokumentieren Sie?
Die dritte Frage wird am häufigsten vergessen und ist im Streitfall die wichtigste: Können Sie später nachvollziehen, wer wann welches Werkzeug für welche Aufgabe genutzt hat? Ohne eine schlichte Dokumentation bleibt jede Regel zahnlos, weil niemand ihre Einhaltung belegen kann.
Es braucht dafür kein aufwendiges System. Eine kurze interne Notiz, welche Werkzeuge für welche Zwecke freigegeben sind und welche Datenarten dabei tabu bleiben, reicht als Anfang. Wichtig ist, dass die Regel schriftlich existiert und im Team bekannt ist. Diese Dokumentation schützt nicht nur berufsrechtlich, sie zwingt die Kanzlei auch, sich die ersten beiden Fragen überhaupt bewusst zu stellen, statt sie im Alltag zu übergehen.
Die Auskunft der Kammer richtig einholen
Zwischen der harmlosen und der heiklen Nutzung liegt ein breiter Graubereich, in dem die meisten Kanzleien tatsächlich arbeiten. Ein Konzept für ein Vertragsmuster ohne jeden Mandantenbezug zu entwerfen, ist etwas anderes, als denselben Vertrag mit den echten Parteien und Konditionen prüfen zu lassen. Das erste ist meist unproblematisch, das zweite verlangt eine sorgfältige Abwägung.
Wenn die drei Fragen beantwortet sind, wird das Gespräch mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer produktiv. Kommen Sie nicht mit der offenen Frage, ob KI erlaubt sei, sondern mit einer beschriebenen Situation: Für eine bestimmte Aufgabe sollen Daten einer bestimmten Art über einen bestimmten Weg verarbeitet werden, dokumentiert wird auf diese Weise. Ist das mit der Verschwiegenheit vereinbar, und worauf sollten wir zusätzlich achten?
Eine so gestellte Frage lässt sich beantworten. Sie zeigt der Kammer außerdem, dass die Kanzlei das Thema ernst nimmt, was das Gespräch auf Augenhöhe bringt.
Vom pauschalen Verbot zur klaren Regel
Viele Kanzleien reagieren auf die Unsicherheit mit einem generellen Verbot. Das ist verständlich, wirkt aber selten, weil es die Nutzung nur in den Untergrund verschiebt: Mitarbeiter greifen dann privat und unkontrolliert auf Werkzeuge zu, und genau das wollte das Verbot verhindern. Der bessere Weg ist eine Regel, die erlaubte Wege benennt und verbotene Datenarten ausdrücklich ausschließt.
In unseren Erstgesprächen begegnet uns diese Erlaubnisfrage fast immer, und fast immer steckt dieselbe Sorge dahinter, mit einem Cloud-Werkzeug unbemerkt die Verschwiegenheit zu verletzen. Die Frage verliert viel von ihrer Schärfe, sobald die Verarbeitung im Haus bleibt und keine Eingabe nach außen geht, das ist der Grund, warum wir bei Verlass auf einen Server in der Kanzlei setzen. Die Abwägung im Detail steht im Vergleich On-Premise vs. Cloud, welche Aufgaben sich überhaupt eignen, ordnet die Risiko-Landkarte für den Kanzleialltag.
Die drei Fragen dieses Beitrags sind das Gerüst dafür. Sie führen von der lähmenden Pauschalfrage zu einer Entscheidung, die Sie gegenüber Mandanten, Team und Kammer vertreten können. Wo Ihre Kanzlei dabei heute steht, zeigt der Kanzlei-Check: zehn Fragen, drei Minuten, Ergebnis sofort.
Häufige Fragen
Ist ChatGPT für Anwälte in Österreich verboten?
Nein, ein generelles Verbot gibt es nicht. Unzulässig wird der Einsatz erst dort, wo Mandantendaten an den Anbieter übermittelt werden, denn das ist eine Offenlegung gegenüber einem Dritten und berührt die Verschwiegenheit nach § 9 RAO. Für abstrakte Fragen und Texte ohne Mandatsbezug gelten keine Besonderheiten.
Reicht es, Namen zu schwärzen, bevor ich einen Sachverhalt eingebe?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob ein Außenstehender aus der Eingabe auf den Fall schließen könnte. Bei einer seltenen Konstellation, einem ungewöhnlichen Vertragsgegenstand oder einer regional eindeutigen Sachlage genügt das Entfernen von Namen nicht. Sicherer ist es, den Sachverhalt so weit zu abstrahieren, dass nur die Rechtsfrage übrig bleibt.
Hilft ein Business-Konto beim Anbieter berufsrechtlich weiter?
Es verbessert die Ausgangslage, löst die Frage aber nicht. Ein Geschäftsvertrag mit Auftragsverarbeitung, EU-Verarbeitung und deaktiviertem Training deckt die datenschutzrechtliche Seite ab. Die berufsrechtliche Verschwiegenheit bleibt die strengere Schranke, weil die Daten das Haus weiterhin verlassen.
Muss die Kanzlei die KI-Nutzung dokumentieren?
Praktisch ja, unabhängig davon, wie streng man die Pflicht auslegt. Ohne eine schriftliche Regel, welche Werkzeuge für welche Zwecke freigegeben sind, lässt sich im Streitfall nichts belegen. Eine interne Notiz plus die Kenntnis im Team reicht als Anfang völlig aus.
Was ist besser, ein Verbot oder eine Regel?
Eine Regel. Ein pauschales Verbot verlagert die Nutzung auf private Konten, wo die Kanzlei weder Übersicht noch Kontrolle hat. Eine Regel, die erlaubte Wege benennt und verbotene Datenarten ausschließt, gibt dem Team Sicherheit und hält das Risiko sichtbar.