Technologie

Eine KI, die lieber schweigt, als zu erfinden.

Allgemeine Sprachmodelle setzen Wort für Wort das fort, was am wahrscheinlichsten klingt. Deshalb erfinden sie mitunter Paragrafen, die es nicht gibt. Verlass ist anders gebaut: Das System antwortet nur aus Ihren Akten und dem österreichischen Recht, belegt jede Aussage mit der Quelle und sagt, wenn es nichts findet. Diese Seite erklärt, wie das funktioniert, und wo die Grenze liegt.

Das Prinzip

Gebundenes Wissen statt freier Wahrscheinlichkeit.

Ein Sprachmodell für sich genommen hat keinen eingebauten Unterschied zwischen einer Aussage, die es belegen kann, und einer, die nur richtig klingt. Genau dort entstehen Halluzinationen. Verlass setzt davor eine Wissensbasis: Das Modell bekommt zu jeder Frage die passenden Stellen aus Ihrem Aktenbestand und dem Rechtsbestand vorgelegt und fasst nur diese zusammen. Es antwortet aus dem, was vorliegt, nicht aus dem, was es einmal gesehen haben könnte.

Der Effekt ist keine Zauberei, sondern eine Verschiebung: Aus einer frei erfundenen Antwort ohne Quelle wird im schlechtesten Fall die falsch ausgewählte Quelle, und die erkennen Sie in Sekunden, weil sie angegeben ist. Prüfen geht schneller als Suchen.

Modell, Hardware und Wissensbasis

Das Sprachmodell

Ein lokales Open-Source-Sprachmodell, das vollständig auf dem Server in Ihrer Kanzlei läuft. Wir nennen bewusst keinen Produktnamen, weil das Modell austauschbar ist und die Sicherungen darum herum den Unterschied machen, nicht die Marke des Modells.

Die Hardware

Ein dedizierter Server in Ihren Räumen, ausgelegt auf den Betrieb ohne Verbindung nach außen. Er gehört nach dem Kauf vollständig Ihrer Kanzlei. Technische Eckdaten für Ihre IT liefern wir in der Übersicht auf der Sicherheitsseite.

Die Wissensbasis

Ihr eigener Aktenbestand plus der indexierte österreichische Rechtsbestand: über 285 Gesetze und EU-Rechtsakte aus RIS und EUR-Lex, Landesrecht aller neun Bundesländer und rund 46.000 Rechtssätze von OGH, VwGH und VfGH, zusammen über 56.000 Paragrafen und Artikel.

Der Betrieb

Antworten entstehen lokal, ohne Internet. Der Rechtsstand wird per Wartungstermin aktualisiert, mit sichtbarem Versionsdatum. Kommentarliteratur ist nicht enthalten, das sagen wir offen.

Von der Frage zur belegten Antwort

Dieses Verfahren heißt in der Fachsprache Retrieval-Augmented Generation, kurz RAG: erst abrufen, dann antworten. In vier Schritten:

01

Suchen statt raten

Zu Ihrer Frage sucht das System zuerst die passenden Stellen in Ihrem Aktenbestand und im Rechtsbestand. Es beantwortet nichts aus dem Gedächtnis, sondern holt die Grundlage heran.

02

Nur aus dem Gefundenen antworten

Das Sprachmodell formuliert die Antwort ausschließlich aus den gefundenen Stellen. Es fügt nichts hinzu, was nicht im herangezogenen Material steht. Das ist der Kern: gebundenes Wissen statt freier Wahrscheinlichkeit.

03

Jede Aussage belegen

Zu jeder Aussage nennt das System Akt, Dokument und Seite oder den Paragrafen mit Fassung. Sie prüfen die Quelle in Sekunden selbst, statt der Antwort glauben zu müssen.

04

Nichts erfinden, wenn nichts da ist

Findet das System in Ihrem Bestand keine Grundlage, sagt es genau das. Eine Antwort ohne Beleg ist im System kein gültiges Ergebnis.

Mehrere Sicherungen gegen erfundene Antworten

Die Wissensbindung allein senkt das Risiko schon deutlich. Darüber hinaus greifen mehrere Sicherungen ineinander, jede davon für Sie nachvollziehbar:

Bindung an den Bestand

Das Modell darf nur aus dem abgerufenen Material antworten. Damit entfällt die häufigste Ursache erfundener Antworten: die freie Fortsetzung eines wahrscheinlich klingenden Satzes.

Quellenzwang

Ohne Fundstelle keine Antwort. Jede Aussage trägt ihren Beleg, und ein Mensch kann sie in Sekunden gegenprüfen statt sie zu übernehmen.

Verweigerung bei Lücken

Zu Fragen ohne Grundlage im Bestand antwortet das System nicht ausweichend, sondern sagt, dass es nichts findet. Der aussagekräftigste Test dafür gehört zur Abnahme.

Sichtbarer Rechtsstand

Jede rechtliche Antwort zeigt das Versionsdatum und die Fundstelle im RIS. So erkennen Sie sofort, auf welchem Stand sie beruht.

Die ehrliche Grenze

Kein System auf dem Markt kann Halluzinationen vollständig ausschließen, auch Verlass nicht. Die Wissensbindung und die Sicherungen drücken das Risiko stark, und die Quellenangabe macht jeden Fehler schnell auffindbar. Aber die Auswahl der passenden Stelle kann im Einzelfall danebenliegen. Deshalb bleibt die fachliche Prüfung durch den Berufsträger Pflicht, und deshalb ist Verlass ein Recherche- und Entwurfswerkzeug, kein Ersatz für Ihr Urteil.

Wie Sie das im Testbetrieb selbst überprüfen, mit eigenen Fragen und bekannter Antwort, steht im Beitrag Woran Sie erkennen, ob eine Kanzlei-KI halluziniert.

Wo die Daten dabei bleiben

Diese Technik läuft vollständig auf dem Server in Ihrer Kanzlei. Kein Dokument und keine Frage verlässt das Haus, das lässt sich bei der Abnahme mit der Steckerprobe prüfen. Die technischen Eckdaten für Ihre IT und den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Sicherheitsseite.

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