Rechtsbestand
Prüfen Sie, worauf Verlass seine Antworten stützt.
Suchen Sie nach einem Gesetz, einer Abkürzung oder einer weiteren Rechtsquelle. Sie sehen sofort, ob sie im Rechtsbestand von Verlass enthalten ist, welche Fassungen verfügbar sind und aus welcher offiziellen Quelle sie stammt.
Keine Anmeldung. Die Suche zeigt ausschließlich den öffentlichen Rechtsbestand, keine Kanzleidaten.
Beispiel-Ergebnis
Bundesabgabenordnung (BAO)
Im Rechtsbestand enthalten
- Quellenart
- Bundesgesetz
- Herkunft
- RIS
- Aktuelle Fassung
- verfügbar
- Historische Fassungen
- verfügbar
- Bestandsstand
- 28.07.2026
Der angezeigte Stand beschreibt den in Verlass vorhandenen Bestand. Verbindlich bleibt die Prüfung in der maßgeblichen Originalquelle.
Bestand in Zahlen
Umfang ist hilfreich. Abdeckung ist entscheidend.
Die folgenden Zahlen beschreiben den technisch erschlossenen Bestand. Sie sind keine pauschale Vollständigkeitsgarantie für jedes Rechtsgebiet.
8.600+
Gesetze, Verordnungen und ausgewählte EU-Rechtsakte
72.000+
Fundstellen aus der Judikatur
98.000+
historische Fassungen aus 365 ausgewählten Gesetzen
Abgerundete Bestandszahlen auf Grundlage der Bestandszählung vom 28.07.2026.
Gesetzgebung
- Bundesrecht182 Werke, 58.283 erschlossene Bestimmungen und Abschnitte
- Landesrecht aller neun Bundesländer8.423 Werke, 287.852 Bestimmungen und Abschnitte
- Ausgewählte konsolidierte EU-Rechtsakte89 Rechtsakte, 7.849 Bestimmungen
Judikatur
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)32.789 Fundstellen
- Oberster Gerichtshof (OGH)21.185 Fundstellen
- Landesverwaltungsgerichte (LVwG)10.554 Fundstellen
- Bundesfinanzgericht (BFG)4.232 Fundstellen
- Verfassungsgerichtshof (VfGH)3.055 Fundstellen
- Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)685 Fundstellen
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG)1 Fundstelle
Weitere Fachquellen
- BMF-Richtlinien18 Richtlinien mit 20.316 Randzahlen
- Kollektivverträge458 Kollektivverträge mit 31.109 Absätzen
- Gesetzesmaterialien353 Materialien mit 18.372 Absätzen
- Doppelbesteuerungsabkommen86 Abkommen mit 3.289 Artikeln
„Erschlossene Einheiten“ bezeichnet einzeln durchsuchbare Bestimmungen, Rechtssätze, Randzahlen, Absätze und Artikel, zusammen rund 500.000 Fundstellen. Diese Einheiten sind nicht mit eigenständigen Dokumenten gleichzusetzen.
Gesetzeshistorik
Welche Fassung galt am entscheidenden Tag?
Bei einem älteren Sachverhalt ist nicht automatisch die heutige Bestimmung maßgeblich. Verlass kann für ausgewählte Gesetze die zum gewünschten Stichtag verfügbare historische Fassung auffinden und als Grundlage der Antwort ausweisen.
98.078
historische Fassungen aus 365 Gesetzen mit erschlossener Fassungsgeschichte
Dazu kommen 1.960 Fassungen aus der Kollektivvertragshistorie.
- 01
Stichtag wählen
Zum Beispiel: Welche Fassung des § 303 BAO galt am 12. März 2019?
- 02
Fassung zum Stichtag auffinden
Verlass sucht die zum Stichtag verfügbare historische Fassung aus der erschlossenen Fassungsgeschichte.
- 03
Grundlage ausweisen
Die Antwort nennt Fassung, Gültigkeitszeitraum und Herkunft, zum Vergleich mit der heutigen Rechtslage.
Nicht die heutige Rechtslage auf einen früheren Sachverhalt übertragen. Die damalige Fassung prüfen.
Quellenklarheit
Nicht jede Fundstelle hat dieselbe rechtliche Bedeutung.
Verlass hält unterschiedliche Quellenarten sichtbar auseinander. Es macht aus einer Richtlinie kein Gesetz und aus Materialien keine geltende Bestimmung.
Gesetz und Verordnung
Normtext mit Bestimmung, verfügbarer Fassung und Gültigkeitsstand.
Judikatur
Gericht, Geschäftszahl beziehungsweise Rechtssatz und Fundstelle.
BMF-Richtlinie
Als Verwaltungsauffassung des BMF gekennzeichnet, nicht als Gesetz.
Gesetzesmaterialien
Als Materialien zur Entstehung und Auslegung ausgewiesen, nicht als geltendes Recht.
Verlass zeigt die Einordnung. Die rechtliche Gewichtung und Entscheidung bleiben bei Ihrer Kanzlei.
Aktualität
Sie sehen nicht nur die Quelle, sondern auch ihren Stand.
Bei jeder verfügbaren Quelle weist Verlass Herkunft und Versionsstand aus. Aktualisierungen werden nach dem vereinbarten Wartungsverfahren in den lokalen Kanzlei-Server eingespielt.
- verfügbarer Gültigkeits- oder Versionsstand
- Datum des letzten erfolgreichen Imports
- Herkunft der Quelle
Was die Bestandsanzeige nicht verspricht
Der Umfang unterscheidet sich je nach Rechtsgebiet und Quellenart. Die Bestandszahlen sind keine Garantie, dass jede für einen Einzelfall relevante Quelle vollständig enthalten ist. Verbindlich bleiben die fachliche Prüfung und, wo erforderlich, die Kontrolle in der offiziellen Originalquelle.
Eine Fundstelle wird nur ausgewiesen, wenn sie im hinterlegten Quelltext nachweisbar ist. Fehlt eine ausreichende Grundlage, zeigt Verlass dies an.
Selbst prüfen
Öffnen Sie die Quelle hinter der Antwort.
Die öffentliche Demo verwendet fiktive Kanzleiakten und echte Rechtsquellen. Stellen Sie eine Frage, öffnen Sie die Fundstelle und prüfen Sie selbst, welche Grundlage Verlass verwendet.
Ohne Anmeldung · keine eigenen Dokumente erforderlich
Im Kanzleibetrieb wird Verlass anschließend mit dem für Ihre Kanzlei vereinbarten Rechtsbestand und den von Ihnen freigegebenen Unterlagen eingerichtet.